Unsere Konditionen

Kaeru Parcels ("Unternehmen") legt hiermit dir folgenen Service Konditionen des Unternehmens (die Konditionen) in Verbindung mit der Nutzung des internationalen Sendungsservice und Einkaufsservice durch das Unternehmen an Mitglieder (Dienstleistung) fest.

Das Unternehmen kann, nach eigenem Ermessen, weitere Konditionen zusätzlich zu den vorhandenen hinzufügen, wenn dies als nötig erachtet ist. Klauseln sollen als integrierter Teil der Konditionen angesehen werden.

Um Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen die Mitglieder allen relevanten Konditionen zustimmen.

Im Falle einer Unstimmigkeit zwischen Hauptkonditionen und gesonderten Klauseln, gelten die gesonderten Klauseln. In allen anderen Fällen sind beide, Hauptkonditionen und gesonderte Klauseln, zeitgleich gültig.

 

Artikel 1: Mitgliedschaft

 

1. Ein "Mitglied (oder zusammengefasst “Mitglieder”)" ist/sind die Partei/en welche/s den Konditionen zugestimmt, zur Nutzung der Dienstleistungen des Unternehmens ein Mitgliedsformular ausgefüllt, dem/denen eine Mitgliedsbestätigung durch das Unternehmen erhalten und eine Mitgliedsnummer mitgeteilt wurde.

2. Mitgliedern ist untersagt, Dritte die Nutzung der eigenen Mitgliedschaft anzubieten, leihen, weiterzugeben, zu verkaufen oder verpfänden, sowie andere äquivalente Handlungen durchzuführen.

 

Artikel 2: Änderungen der Konditionen 

 

Das Unternehmen ist berechtigt, die Konditionen ohne vorherige Ankündigung zu ändern. In dem Falle einer solchen Änderung gelten alle Dienstleistungs relevanten Punkte als revidiert.

 

Artikel 3: Mitgliedschaftsantrag

 

1. Diejenigen, welche Mitglied bekommen möchten ("vorraussichtliches Mitglied") muss den Online-Mitgliedschaftsantrag in Person ausfüllen.

Falls das vorraussichtliche Mitglied nicht volljährig ist, muss ein klares Einverständis bei einem Elternteil oder Schutzbefohlenen vor der Beantragung einer Mitgliedschaft eingeholt werden.

2. Die Registration der Mitgliedschaft soll erst dann als abgeschlossen gelten, wenn das Unternehmen dem Antrag laut Artikel 3.1 zustimmt.

Die Mitgliedschaft darf jedoch abgelehnt werden, wenn das Unternehmen eines und/oder mehrere der folgenden Gründe als zutreffend erachtet. Ausserdem darf die Mitgliedschaft nach Anerkennung entzogen werden, wenn eines der unten genannten Gründe sich im Nachhinein als zutreffend herausstellt.

(1) In dem Fall, dass das voraussichtliche Mitglied nicht volljährig und kein klares Einverständnis eines Elternteils oder Schutzbefohlenen eingeholt hat

(2) In dem Fall, dass das vorraussichtliche Mitglied durch vorherige Verletzung der Konditionen oder anderer Gründe nicht geeignet für die Mitgliedschaft ist

(3) Wenn sich die Details vom vorraussichtlichen Mitglied bei dem Antrag als unwahr, unkorrekt oder nicht komplett herausstellen

(4) Falls das vorraussichtliche Mitglied seine Pflicht verletzt, offene Verbindlichkeiten an das Unternehmen zu zahlen

(5) In dem Falle einer beeinträchtigenden Auswirkung auf die Vorgänge des Unternehmens, den Dienstleistungen oder der Nutzung der Dienstleistungen durch andere Mitglieder

(6) In dem Fall einer anderen Handlung, welche von dem Unternehmen als unangemessen angesehen wird.

 

Artikel 4: Mitglieds ID

 

1. Mitglieder sind für die Verwaltung der ihnen durch das Unternehmen nach der Registrierung zugeteilten Mitglieds ID selbst verantwortlich.

2. Mitgliedern ist untersagt, Dritte die Nutzung der eigenen Mitgliedschaft anzubieten, leihen, weiterzugeben, zu verkaufen oder verpfänden, sowie andere äquivalente Handlungen durchzuführen.

3. Mitglieder sind verantwortlich für Verluste oder Schäden, die durch inadäquate Verwaltung, unangebrachter Nutzung, Nutzung der Mitglieds ID durch Dritte, sowie andere äquivalente Handlungen verursacht wurden. Das Unternehmen wird in solch einem Fall keine Verantwortung übernehmen. Die gesamte Nutzung der Dienstleistungen durch die Mitglieds ID wird dem zugeteilten Mitglied zugeschrieben, welcher somit die volle Verantwortung trägt.

4. In dem Fall, dass eine Mitglieds ID einem Dritten übermittelt oder das Risiko einer Nutzung durch Dritte besteht, ist das relevante Mitglied aufgefordert, das Unternehmen darüber zu informieren und den Instruktionen Folge zu leisten. Sollte das Unternehmen durch die unauthorisierte Nutzung der Mitglieds ID Verluste oder Schaden erleiden, ist das relevante Mitglied alleinig verantwortlich und muss die Verluste oder Schäden ohne Einschränkungen an das Unternehmen zahlen.

5. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens, wird keine Mitglieds ID vergeben.

 

Artikel 5: Änderungen der Mitgliedsdaten etc. 

 

1. Im Falle einer Änderung der Daten, welche dem Unternehmen bei dem Mitgliedsantrag übermittelt wurden, muss dem Unternehmen dies unverzüglich durch das Kontaktformular mitgeteilt werden.

2. Es wird davon ausgegangen, dass die gesamte Korrespondenz, welche durch das Unternehmen an die durch das Antragsformular übermittelte Kontaktadresse gesendet wird, das relevante Mitglied zur rechten Zeit erreicht.

 

Artikel 6: Behandlung von persönlichen Daten 

 

1. Das Unternehmen darf die persönlichen Daten der Mitglieder ausschliesslich für die folgenden Zwecke verwenden:

(1) Mitgliederverwaltung

(2) Verkauf oder Bereitstellung von Produkten, Rechten, digitalem Inhalt, Dienstleistungen oder finanziellen Produkten ("Produkte und andere Dienstleistungen"), von dem Unternehmen oder einem Drittanbieter

(3) Durchführung von Werbekampagnen, Werbegeschenken oder Umfragen

(4) Vereinfachung von Kundenregistrierung und anderen Prozessen in Relation zur Nutzung der Mitglieds-Dienstleistungen im Namen des Unternehmens

(5) Informieren der Mitglieder bezüglich wichtigen Dingen in Verbindung mit den Dienstleistungen (inklusive per email)

(6) Werbung, Vorstellung oder Werbung von Produkten und anderen Dienstleistungen, durch das Unternehmen oder Dritte (inklusive per email)

(7) Sendung von email Newsletters

(8) Verpackung und Versendung von Produkten

(9) Sendung von Rechnungen

(10) Dienstleistungen im Rahmen von Punkten, Coupons, Meilen oder anderen Prämien-Systemen ("Prämien-System(e)")

(11) Veröffentlichen von Informationen, welche durch Mitglieder eingesendet wurden.

(12) Bearbeitung von Anfragen und Bereitstellung von Kundennachbetreuung

(13) Durchführung von Recherchen, Marktanalysen sowie Entwicklung neuer Dienstleistungen

(14) Zusammentragen von Statistiken und anderen Daten zur Bereitstellung an Partneruntenehmen, spezifiziert durch das Unternehmen ("Partnerunternehmen") 

 

2. In Verbindung mit seinen Datenschutzrichtlinien soll das Unternehmen persönliche Daten schützen und sicherstellen, dass keine persönlichen Daten in solch einem Umfang an Dritte weitergegeben werden, sodass die Identifikation von Personen möglich ist.

In folgenden Situationen soll das Unternehmen dennoch berechtigt sein, persönliche Daten weiterzugeben: 

(1) Das Mitglied hat seine Zustimmung gegeben

(2) Die Offenlegung von Daten ist durch das Gesetz, aufgrund einer polizeilichen Ermittlung oder anderer rechtlicher Umstände, sowie einer gesetzmäßigen Anfrage vom Verbraucherschutz oder anderer Öffentlichen Institution benötigt

(3) Für die Weiterleitung von Bestelldaten an Partnerunternehmen

(5) Wenn nötig für die Versendung oder Dienstleistungen

(6) Wenn Daten an ein Finanzinstitut oder Rechnungs-Dienstleister weitergegeben werden müssen

(7) Wenn zur Durchführung von Dienstleistungen als Teil eines Prämien-Systems Daten an relevante Partnerunternehmen gegeben werden müssen

(8) Im Fall von Auslagerung gesamter oder Teilen der Arbeitsabläufe zu einem Drittunternehmen

(9) Im Falle einer Verschmelzung mit Partnerunternehmen, Verkauf des Unternehmens oder ähnlicher Arrangements

(10) Wenn laut Datanschutzgesetz oder anderen zutreffenden Regularien benötigt

4. Das Unternehmen kann in einigen Fällen Cookies nutzen.

 

Artikel 7: Kündigung der Mitgliedschaft

 

1. Mitglieder sind dazu angehalten, die Kündigung laut Anweisung des Unternehmens durchzuführen. 

2. In dem Falle des Todes eines Mitglieds soll das Unternehmen die Mitgliedschaft des relevanten Mitglieds eigenhändig kündigen und die Nutzung der ID stoppen.

 

Artikel 8: Aussetzung oder Löschung der Mitgliedschaft 

 

Das Unternehmen ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung die Mitgliedschaft eines Mitglieds auf gewisse Zeit auszusetzen oder zu löschen, wenn eines der folgenden Gründe zutrifft:

(1) Im Falle einer unerlaubten Nutzung der Mitglieds ID für Dienstleistungen oder der Zustimmung des Mitglieds zu ebensolchen Handlungen

(2) Wenn das Mitglied seinen ausstehenden Zahlungen nicht zum geforderten Zeitpunkt nachkommt

(3) Wenn laufende Ermittlungen gegen das Mitglied laufen, inklusive einstweiliger Sicherstellung, gerichtliche Verfügung, Zwangsvollstreckung, Pleite oder Zivilrehabilitation, oder ein solches Verfahren gegen sich selbst eingeleitet hat

(4) In dem Fall, dass der Service durch das Mitglied für eine, von dem Unternehmen spezifizierte Zeit, nicht genutzt wurde.

(5) Wenn das Mitglied andere Regeln, welche in den Konditionen aufgeführt sind, gebrochen hat.

(6) In dem Fall, dass das Unternehmen das relevante Mitglied aus anderen Gründen für ungeeignet erachtet

 

Artikel 9: Inhalt der Dienstleistungen 

 

1. Die Dienstleistung ist ein zwischengeschalteter Liefer-/ Einkaufsservice, wobei 1) Produkte durch das Mitglied bei nationalen Händlern (oder jeglicher Art von Verkäufer) gekauft (online oder durch andere Bestellung), zum Unternehmen gesendet und an das besagte Mitglied versendet, oder 2)

durch das Mitglied spezifizierte Produkte auf Instruktion des Mitgliedes, durch das Unternehmen eingekauft, an eben dieses gesendet und an besagtes Mitglied versendet.

2. Das Unternehmen ist nicht Teil eines Produkt Verkaufsvertrags mit dem Händler (oder jeglicher Art von Verkäufer) und übernimmt daher keine Haftung für das Produkt, eingeschlossen Defekten, Immaterialgüterrecht oder Nichtlieferung. Das Mitglied ist die Partei die den verbindlichen Kaufvertrag mit dem Händler (oder jeglicher Art von Verkäufer) eingeht. Bei aufkommenden Problemen die durch diesen Vertrag entstehen, sollen diese zwischen dem Mitglied und dem Händler (oder jeglicher Art von Verkäufer) geklärt werden.

Dieses gilt jedoch nicht, wenn das Mitglied klar beweisen kann, dass das Produkt verloren oder beschädigt wurde, während in Obhut des Unternehmens.

3. Das Unternehmen ist nicht Teil eines Produkt Liefervertrages oder mit dem Spediteur (oder anderem
Zustellungsverfahren) und übernimmt daher keine Haftung o.ä. für Verluste oder Schäden des Mitglieds als Resultat von Nicht-Zustellung, später Lieferung, Bruchschäden oder anderer Vorkommnisse in Verbindung mit der Zustellung. Das Mitglied soll dem Unternehmen erlauben, den Liefervertrag in seinem Namen abzuschliessen. Das Mitglied ist die Partei die den verbindlichen Vertrag mit dem Spediteur (oder anderem 
Zustellungsverfahren) eingeht. Bei aufkommenden Problemen die durch diesen Vertrag entstehen, sollen diese zwischen dem Mitglied und dem Spediteur 
(oder anderem Zustellungsverfahren) geklärt werden.

4. Lieferkonditionen, wie z.B. Produktkategorien, Grösse, Gewicht, Wert und Lieferort sind zu dem von dem Unternehmen spezifizierten Umfang angepasst und nicht unbedingt mit den Konditionen der Spediteure identisch. Das Mitglied soll die Dienstleistungen nicht in solch einem Umfang nutzen, sodass sie den vom Unternehmen spezifizierten Bereich überschreitet.

5. Das Unternehmen hat WEDER die Verantwortung NOCH Pflicht zu prüfen, ob der Händler (oder jeglicher Art von Verkäufer) von dem das Mitglied beabsichtigt zu bestellen oder bestellt hat, rechtsgültig, existent o.ä. ist. Das Mitglied soll selbst prüfen und im eigenen Risiko und Verantwortlichkeit vom Händler (oder jeglicher Art von Verkäufer) bestellen (oder den Bestellauftrag erteilen).

 

Artikel 10: Vom Service ausgeschlossene Produkte

 

Mitglieder sollen die Dienstleistungen nicht für eines der folgenden Produkte nutzen:

(1) Bargeld, Schecks, Rechnungen, Aktien oder andere Sicherheiten (inkl. Geld Coupons, wie z.B. Flugtickets)

(2) Kreditkarten, ATM Karten und andere

(3) Sparbücher oder Geldkarten, welche von einer Finanzinstitution erstellt wurden

(4) Gegenstände, die keinen klaren Firmennamen oder eine Angabe zur Zugehörigkeit einer Firma aufweisen

(5) Schriftwechsel oder andere Arten der Kommunikation, welche laut Gesetzgebung als Korrespondenz gelten

(6) Lebendige Tiere oder Pflanzen, tote oder ausgestopfte Tiere

(7) Menschliche Körper oder Körperteile, Tote Körper, Menschliche Überreste oder Begräbnistafeln.

(8) Essen, Getränke oder andere Gegenstände, welche anfällig für Qualitätsverfall oder Dekomposition sind

(9) Anregungsmittel, Kannabis, Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen oder andere illegale Drogen

(10) Gewehre, Schwerter oder andere Waffen, Schiesspulver und andere explosive Materialien, Gift oder andere schädliche Substanzen

(11) Arzneimittel oder medizinisches Equipment

(12) Kinderpornografie, Pornofilme oder andere obszöne Materialien

(13) Gegenstände, welche durch illegaler, betrügerischer Handlung, unrechtmässiger oder anderer unehrlicher Methoden erlangt wurden

(14) Gegenstände, deren Transport, Ausfuhr und Einfuhr in Verbindung der Gesetzgebung des Import- oder Exportlandes, Staates oder der lokalen Behörde verboten oder eingeschränkt ist

(15) Andere Gegenstände, welche laut Spediteur von der Sendung ausgeschlossen sind

(16) Andere Gegenstände, welche von dem Unternehmen als unangemessen angesehen werden

 

Artikel 11: Servicegebühren und Zahlung

 

1. Gebühren für die Dienstleistungen gelten wie auf der Preisliste beschrieben und können von dem Unternehmen ohne vorherige Ankündigung revidiert werden.

Das von dem Unternehmen gemessene Gewicht des Produktes gilt als Standard für die Preisliste.
2. Die Kosten für die Dienstleistungen enthalten eine Einmalzahlung für die Sendung vom Unternehmen an das Mitglied. 

Mitglieder sind verantwortlich für alle anderen Kosten, welche in Verbindung mit der Sendung vom Unternehmen an das Mitglied entstehen können, inklusive Zoll und Sendungskosten für andere Bereiche der Strecke ("Zusatzkosten").
Das Unternehmen steht in keiner Pflicht, die Zusatzkosten im Namen des Mitgliedes zu begleichen.

3. Mitglieder sollen die Zahlung von allen Dienstleistungen nach Anweisung und nicht später als von dem Unternehmen spezifiziert, auslösen.

 

Artikel 12: Kommunikation bezüglich Produktbestellungen

 

Direkt nach dem Kauf eines Produktes, soll das Mitglied das Unternehmen über das spezifizierte Formular bezüglich präziser Angaben informieren. Dies ist nötig, um das Produkt an das Mitglied zu versenden.

 

Artikel 13: Untersuchung

 

1. Das Unternehmen kann die Produkte öffnen und den Inhalt untersuchen. Da das Unternehmen jedoch unter keinerlei Pflicht steht, solche Untersuchungen durchzuführen, representiert das Untersuchungsergebnis in keiner Weise eine Garantie der Qualität des Produkts, Vorkommen oder Freiheit von Defekten, Authentizität oder Auftreten eines Gesetzeskonflikts mit dem Ursprungsland, Ziel oder Zwischenländer.

2. Wenn die Untersuchung, wie in Artikel 13.1 beschrieben, ergibt dass Gegenstände im Konflikt mit dem Gesetz zur Verhütung von Straftaten oder anderen Gesetzen stehen oder zu stehen scheinen, ist es dem Unternehmen erlaubt, weitere Schritte, wie die Informierung der Polizei oder der Behörde einzuleiten oder die betreffenden Gegenstände abzulehnen.

3. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Schäden des Mitgliedes, welche durch Produktuntersuchungen oder andere in diesem Artikel beschriebene Handlungen betrifft. 

 

Artikel 14: Ablehnung der Dienstleistung 

 

Falls eines der folgenden Gründe zutrifft, oder zuzutreffen scheint, darf das Unternehmen die Dienstleistung ablehnen, selbst nachdem dieser bereits zugesagt wurde:

(1) Wenn das betreffende Produkt eines der im Artikel 10 aufgeführten ist.

(2) Falls es nicht möglich ist, die Adresse des Mitgliedes oder die Lieferadresse zu verifizieren

(3) Wenn die Informationen auf dem erhaltenen Paket, mit der vom Mitglied bereitgestellten Information nicht übereinstimmt

(4) Wenn die Zahlung durch eine von dem Unternehmen nicht akzeptierten Zahlungsmethode, wie z.B. Bargeld oder per Nachnahme getätigt wurde

(5) Wenn der Kunde das Produkt ablehnt

(6) Wenn der Spediteur das Produkt nicht zustellen wird

(7) Im Falle einer nicht vorhandenen Nachricht bezüglich Artikel 12

(8) Wenn die durch das Mitglied in Verbindung mit Artikel 12 übermittelten Produktdetails nicht mit dem vom Unternehmen erhaltenen Produkt übereinstimmt, oder die relevante Information ungenau ist.

(9) Wenn das Produkt vom Zoll sichergestellt wurde

(10) Wenn das Mitglied der Zahlung von Dienstleistung etc. nicht nachkommt

(11) Wenn das Mitglied die Konditionen und/oder einzelne Klauseln bricht

(12) Falls die Ausführung der Dienstleistung aus anderen Gründen vom Unternehmen als unangebracht ersehen wird

 

Artikel 15: Entsorgung von nicht lieferbaren Gegenständen

 

1. Bei Erhalt eines unter Artikel 10 gelisteten Produktes, kann das Unternehmen solch relevantes Produkt wegwerfen oder es auf anderem Wege entsorgen.

2. Wenn eines der Gründe aus dem vorrangegangen Artikel zutreffen (ausgenommen (1)) und das Unternehmen das Produkt bereits erhalten hat, soll es 50 Tage vom Datum des Erhaltes aufbewahrt werden.

3. In dem Fall, dass alle Gründe des vorrangegangen Artikels vor der Beendigung des im vorherig beschriebenen Paragraphs geklärt wurden, kann das Mitglied das Unternehmen auffordern, besagtes Produkt zur Lieferadresse zu versenden, oder es wenn vom Unternehmen genehmigt wurde, anderweitig behandeln. 

4. In dem Fall, dass alle im vorrangegangenen Artikel beschriebenen Gründe nicht vor der Beendigung des om Paragraph 2 genannten Zeitraums geklärt werden kann, kann das Unternehmen das Produkt verkaufen oder es auf anderem Wege entsorgen.

5. Wenn das Unternehmen das betreffende Produkt, wie im vorrangegangenen Paragraph, verkauft, kann der Erlös für Lagerung und Entsorgung des betreffenden Produktes, sowie Dienstleistung- und andere Kosten verwendet werden. 

6. Falls nach Entsorgung des Produktes nach vorherigem Paragraph noch ein Betrag übrig bleibt, so soll das Unternehmen den betreffenden Betrag an das vom Kunden genannte Konto übermitteln. Innerhalb von 40 Tagen, nachdem der Betrag festgesetzt, oder das Mitglied die Kontodetails mitgeteilt hat (je nachdem welches später eintritt) soll dies geschehen. Im Falle von Transferkosten sollen diese vom Mitglied getragen werden.

7. Der Restbetrag, welcher im vorangegangen Parapraph beschrieben wurde, soll frei von Raten sein.

8. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung o.ä. für Verluste oder Schäden des Mitglieds, welche durch die Entsorgung des Produkts wie in diesem Artikel beschrieben, entstehen.

9. Ungeachtet den in diesem Artikel dargelegten Konditionen, kann das Unternehmen jedoch rechtliche Schritte gegen das Mitglied o.ä. einleiten.

 

Artikel 16: Änderung oder Beendigung der Dienstleistungen 

 

Das Untenehmen kann ohne vorherige Notiz die Dienstleistungen ändern oder aussetzen. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung für entstandene Nachteile oder Verluste, sowie Schäden des Mitgliedes, hervorgerufen durch solch eine Änderung oder Beendigung.

 

Artikel 17: Unterbrechung oder Beendigung der Dienstleistungen 

 

1. Falls eines der folgenden Gründe zutrifft, kann das Unternehmen ohne vorherige Nachricht an die Mitglieder, alle oder Teile seiner Dienstleistungen unterbrechen oder beenden:

(1) Wenn Equipment oder Systeme, welche für die ausführung der Dienstleistungen genutzt werden, technisch geprüft oder ausgetauscht werden

(2) Wenn es unrealisierbar ist, die Dienstleistungen durch Feuer, Stromausfall, Naturkatastrophe, Erdbeben, Systemfehlern oder anderen solchen Faktoren auszuführen

(3) Falls die Fernmeldeunternehmen keinen ausreichenden Service liefern

(4) Wenn das Unternehmen es aus anderen Gründen für angemessen hält, die Dienstleistungen zu unterbrechen oder zu beenden

2. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste der Mitglieder, welche durch Unterbrechung oder Beendigung der Dienstleistungen entstehen.

 

Artikel 18: Untersagtes Verhalten 

 

1. Mitglieder sollen keine der folgend dargelegten Aktivitäten, oder irgendeine Aktivität, welche als solche betrachtet werden kann, in Verbindung mit den Dienstleistungen ausüben:

(1) Nutzung der Dienstleistungen für unerlaubte Zwecke

(2) Brechung des Immaterialgüterrechts (Markenrecht, Urheberrecht, Design Recht, Gebrauchsmuster Rechte, Patentrecht etc.), Fotorechte, Veröffentlichungsrechte oder andere Rechte, welche Eigentum des Unternehmens oder einer Dritten Partei sind.

(3) Sich in Handlungen, welche krimineller oder betrügerischer Form sind betätigen

(4) Sich als Dritte ausgeben, um die Dienstleistungen zu nutzen

(5) Die zum Unternehmen oder Drittunternehmen gehörende Einrichtung ohne Zustimmung zu nutzen, oder anderweitig die Handlungen des Unternehmens oder Drittunternehmens zu bedrohen.

(6) Brechung der Gesetze, Missachtung der Konditionen oder Einzelkonditionen oder Delikte gegen Öffentlichkeit oder Moral

(7) Eingreifen in die Dienstleistung

(8) Ausführen von anderen Delikten, welche von dem Unternehmen als unangebracht gesehen werden.

2. In dem Fall, dass das Unternehmen Verluste oder Schäden durch die Missachtung der Konditionen oder separaten Klauseln durch das Mitglied erleidet, kann das Unternehmen entsprechende Entschädigung von dem betreffenden Mitglied einfordern.

 

Artikel 19: Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit

 

1. Das Japanische Recht soll geltendes Recht sein und die Konditionen, sowie separaten Klauseln sollen ebenfalls unter das Japanische Recht fallen.

2. In dem Falle einer Streitfrage bezüglich der Konditionen oder der separaten Klauseln, so soll diese exklusiv und primär unter die Zuständigkeit des Landesgerichts Tokio fallen.